Jeder Mitgliedsverein bzw. Mitgliedschor des Hessischen Sängerbundes ist automatisch rechtsschutz- und haftpflichtversichert. Versichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder, alle Chor- und Übungsleiter, offiziell beauftragte Helfer (auch wenn sie kein Vereinsmitglied sind) sowie alle ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter.
Der Versicherungsschutz gilt bei allen chormusikalischen Veranstaltungen des Mitgliedsvereins oder -chores.

 

Hinweis: Projektchöre werden von der Rechtschutz- und Haftpflichtversicherung ausdrücklich nicht abgedeckt!


Hier finden Sie einen Kurzübersicht über die Rechtsschutz- und Haftpflichversicherung sowie eine aktualisierte Aufstellung der Versicherungsleistungen ab dem 1. Januar 2015.

 

Hinweis: Für die Mitglieder des Hessischen Sängerbundes gilt der Basisschutz.

 

Das Formular für die Schadensanzeige finden Sie hier.

 

Die ausgefüllte Schadensanzeige schicken Sie bitte an die Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes.