Achtung: Anmeldeschluss verlängert!! Sie haben noch bis zum 28. Februar 2023 Zeit, sich für einen Auftritt, das Kritiksingen oder für den Wettbewerb anzumelden!

 

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7. Hessisches Chorfestival

„Blühende Chorlandschaft Hessen“

am 24. und 25. Juni 2023 auf der Landesgartenschau Fulda

 

Wettbewerb, Kritiksingen, Chorauftritte auf der Landesgartenschau und ein Open-Air-Konzert

 

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Nach der Corona-bedingten Pause veranstaltet der Hessische Sängerbund in Zusammenarbeit mit der Landesgartenschau wieder ein großes Chorfestival. Im Mittelpunkt stehen Chorauftritte auf dem Gelände der Landesgartenschau in der Fuldaaue. Auf sechs Singplätzen erhalten Chöre die Möglichkeit, sich und ihre Arbeit zu präsentieren, anderen Chören zuzuhören, sich zu treffen und auszutauschen.

Daneben ist der Wettbewerb ein wichtiger Bestandteil des Hessischen Chorfestivals. Er findet am 24. Juni statt und bietet den teilnehmenden Chören die Möglichkeit zum Leistungsvergleich, der zur gesangstechnischen und künstlerischen Leistungssteigerung beitragen soll.

An beiden Festivaltagen findet außerdem ein Kritiksingen statt. Hier können Chöre, die nicht am Wettbewerb teilnehmen wollen, ihre Arbeit einem erfahrenen Kritiker vorstellen, der die Leistungen der Chöre beurteilt und wertvolle Tipps und Hinweise für die weitere künstlerisch-musikalische Arbeit gibt. Der Wettbewerb und das Kritiksingen finden in attraktiven Konzerträumen in der Nähe, aber außerhalb des Geländes der Landesgartenschau, statt. Chöre, die am Wettbewerb oder am Kritiksingen teilnehmen, sind herzlich eingeladen, sich auch für einen Auftritt auf dem Gartenschaugelände anzumelden.

Alle am Festival teilnehmenden Chöre erhalten am Auftrittstag freien Eintritt für aktive Sängerinnen und Sänger zur Landesgartenschau! Begleitpersonen erhalten Tickets zu günstigen Konditionen.

Vorläufiger Zeitplan:

Samstag 24. Juni 2023

10:30 – 17:00 Uhr Chorauftritte

10:00 – 16:00 Uhr Wettbewerb/Kritiksingen

17:00 Uhr Flashmob "Die Gedanken sind frei"

17:30 Uhr Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse

20:00 Uhr Abendprogramm/Konzert: A-Capella-Gruppe ANDERS

Sonntag, 25. Juni 2023

10:30 – 17:00 Uhr Chorauftritte

11:00 – 14:00 Uhr Kritiksingen

 

Allgemeine Teilnahmebedingungenweb DSC 0198 Brose

Teilnehmen können alle Chöre.

Eine gleichzeitige Teilnahme an Kritiksingen und Wettbewerb ist nicht möglich.

Alle Teilnehmenden erhalten am Auftrittstag freien Eintritt zur Landesgartenschau.

Für Begleitpersonen des Chores gibt es einen ermäßigten Eintrittspreis von 15,50 €.

Auf dem Gelände stehen mehrere Singplätze unterschiedlicher Größe zur Verfügung. Diese sind mit einer Beschallungsanlage für Ansagen, aber ohne Tasteninstrumente (Klavier/E-Piano usw.) ausgestattet. Mit der Anmeldung zu allen ausgeschriebenen Veranstaltungen erklärt der Chor zugleich sein Einverständnis zu Aufnahmen und Sendungen durch Hörfunk und Fernsehen sowie der Anfertigung von Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern einschließlich deren Vervielfältigung und Verwertung in allen Medienformaten. Entstehende Rechte werden durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter (Hessischer Sängerbund e.V.) übertragen.

Anmeldeschluss ist der 28.02.2023. Bitte melden Sie sich mit diesem Anmeldeformular an.

Bedingungen für den Auftritt auf dem Gelände der Landesgartenschau

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Jeder Chor hat eine maximale Auftrittszeit von 20 Minuten (inkl. Auf- und Abgang).

Eine Moderation mit kurzer Vorstellung des Chores und der Lieder ist erwünscht.

Es wird kein Honorar für die Auftritte gezahlt. Eventuell anfallende Fahrtkosten trägt der Chor. Ein Zusammenschluss von Chören ist möglich und evtl. sinnvoll, da im Freien gesungen wird. In diesem Fall ist nur EINE Anmeldung für die gemeinsam auftretenden Chöre erforderlich. Die Zahl der Auftrittsmöglichkeiten auf dem Gelände der Landesgartenschau ist begrenzt. Für die Zulassung ist das Eingangsdatum der Anmeldungen ausschlaggebend. Die Auftrittsreihenfolge der Chöre wird vom Veranstalter festgelegt und ist verbindlich. Bei der Festlegung wird eine mögliche Teilnahme am Kritiksingen oder am Wettbewerb berücksichtigt.

 

 

Allgemeine Bedingungen zum Kritiksingen

Jeder Chor singt mit oder ohne Instrumentalbegleitung zwei selbstgewählte Lieder, die sich in Stil und Charakter unterscheiden sollten. Ein Tasteninstrument steht zur Verfügung. Eine mündliche Beratung durch einen Juror erfolgt unmittelbar nach dem Vortrag des Chores.

Allgemeine Bedingungen zum Wettbewerb

Zugelassen sind Chöre, die aus mindestens 12 Personen bestehen und – wenn sich in der Kategorie E mindestens drei Gruppen finden – Ensembles bis 11 Personen. Chor- und Ensemblemitglieder dürfen ihren Lebensunterhalt nicht durch Singen oder Gesangsunterricht verdienen. Ausgeschlossen sind ferner Chöre von Musikhochschulen, Konservatorien und alle Landesjugendchöre.

Die Reihenfolge der Auftritte wird vom Bundesmusikausschuss drei Monate vor dem Singen festgelegt und anschließend mit dem detaillierten, verbindlichen Programm den Chören mitgeteilt.

Das Wettbewerbsprogramm soll in allen Kategorien eine stilistische und musikalische Vielfalt aufweisen.

Alle Chöre werden gebeten, während des Wettbewerbs ihrer Kategorie im Vortragsraum anwesend zu sein und darüber hinaus am Rahmenprogramm teilzunehmen.

Teilnahmegebühren für Kritiksingen und Wettbewerb

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Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitgliedschöre des Hessischen Sängerbund 4,00 € pro aktivem Chormitglied, ansonsten 5,00 € pro aktivem Chormitglied.

Die Teilnahmegebühr für Kinder-, Jugend- und Schulchöre beträgt für Mitgliedschöre des Hessischen Sängerbund/der Hessischen Chorjugend 2,50 € pro aktivem Chormitglied, ansonsten 3,00 € pro aktivem Chormitglied.

Die Gebühr ist mit der Anmeldung spätestens aber bis zum 11.05.2023 auf das Konto des Hessischen Sängerbundes bei der Raiffeisenbank Oberursel, (IBAN: DE32 5006 1741 0000 4694 83), Verwendungszweck: Chorfestival 2023) einzuzahlen.

Juryexemplare

Chöre, die am Wettbewerb oder dem Kritiksingen teilnehmen, sind verpflichtet bis spätestens 15.03.2023 je zwei Partituren ihrer Vortragswerke im Original als Juryexemplare in der Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes einzureichen. Der Chor erhält diese Partituren nach der Veranstaltung zurück. Aufgrund der schwierigen Chorproben in den letzten 2 Jahren, wird es keine Pflichtstücke für den Wettbewerb geben.

Werden die Partituren nicht oder nicht rechtzeitig eingereicht, führt dies zum Ausschluss vom Wettbewerb oder vom Kritiksingen.

Bei einer Absage der Teilnahme durch den Chor nach dem 15.03.2023 wird der Teilnahmebeitrag nicht mehr erstattet.

Kategorien /Leistungsklassen:

A, E: 4 Chorwerke, davon zwei aus unterschiedlichen Epochen bzw. Stilistiken

B, C1, C2, S: 3 Chorwerke

In den A- und B-Kategorien sind alle Chorwerke a cappella vorzutragen. Eine Ausnahme bildet die Kategorie Pop/Jazz-B, hier dürfen zwei Titel mit Begleitung vorgetragen werden.

In der Kategorie C1 müssen mindestens zwei Titel a cappella und in der Kategorie C2 mindestens ein Titel a cappella gesungen werden.

In der Kategorie S dürfen alle Stücke mit Begleitung vorgetragen werden.

Verstößt ein Chor gegen diese Bedingungen, wird er nicht bewertet.

Die Begleitung durch Perkussionsinstrumente (Mallets ausgenommen) ist grundsätzlich erlaubt.

 

Leistungsklassen A, B Gemischte Chöre, Frauen- und Männerchöre, Pop/Jazz-Chöre

C1 Jugendchöre/Schulchöre auch Mittel- und Oberstufenchöre (Höchstalter 25 Jahre)

C2 Kinderchöre/Schulchöre auch Grundschul- und Unterstufenchöre (Höchstalter 13 Jahre)

Sollten sich mehr als 8 Kinderchöre anmelden, wird die Kategorie altersgemäß geteilt.

Leistungsklasse E Chöre mit besonderer Struktur (Auswahlchöre)

Leistungsklasse S Seniorenchöre aller Chorgattungen.

In dieser Kategorie dürfen nur 10 % der Sängerinnen und Sänger das Alter von 60 Jahren unterschreiten.

 

Eine Leistungsklasse für Ensembles (bis 11 Personen) kann bei Meldung von mindestens drei teilnehmenden Gruppen eingerichtet werden.

Eine abschließende Zuordnung zu den Kategorien behält sich der Bundesmusikausschuss vor.

Bewertung

Die Jurys bestehen aus jeweils zwei vom BMA bestellten Fachleuten, deren Namen den teilnehmenden Chören mit dem detaillierten Programm bekannt gegeben werden.

Bewertet wird jeweils das gesamte Programm mit maximal 15 Punkten. Solistische Leistungen gehen nicht in die Bewertung ein. Auswendiges Vortragen der Werke ist erwünscht, hat aber keine direkte Auswirkung auf die Bewertung.

Die Leistungsbewertung erfolgt nach folgenden Gesichtspunkten:

a) Technische Ausführung, wie zum Beispiel: Intonation, Rhythmik, Phrasierung, Artikulation

b) Künstlerische Ausführung, wie zum Beispiel: Zeitmaß, Agogik, Dynamik, musikalische Interpretation des Textes, Werk- bzw. Stiltreue, Chorklang, Suggestivität

c) Dramaturgie, Präsentation, ggf. Choreografie, Bühnenpräsenz

Die hier aufgeführten Kriterien werden der Bewertung unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Bedeutung für die verschiedenen Kategorien zugrunde gelegt.

 

Die Jury bewertet die Leistung der Chöre und Ensembles mit Prädikaten und Punkten wie folgt:

15,0 bis

 13,0

mit hervorragendem Erfolg teilgenommen

 Diplom in Gold

12,9 bis

 10,0

mit sehr gutem Erfolg teilgenommen

 Diplom in Silber

 9,9 bis

  6,0

mit gutem Erfolg teilgenommen

 Diplom in Bronze

5,9 bis

  3,0

mit Erfolg teilgenommen

 

2,9 bis

  1,0

teilgenommen

 

 

In den Kategorien A, C, und E wird mit Erreichen eines Golddiploms zusätzlich der Titel „Meisterchor 2023 des Hessischen Sängerbund“ verliehen.

Sonderpreise:

Sonderpreise können vergeben werden

  • für das abwechslungsreichste Wettbewerbsprogramm
  • für die beste Interpretation eines zeitgenössischen Chorwerks
  • für die beste Interpretation eines romantischen Chorwerks
  • für die beste Interpretation eines Volksliedes

 

Die Hessische Chorjugend kann überdies einen Sonderpreis in Höhe von 200 Euro für herausragende Leistungen in den Kategorien C1 und C2 vergeben.

 

Anmeldung:

Die Anmeldung für das 7. Hessische Chorfestival 2023 in Fulda ist ab sofort mit diesem Anmeldeformular möglich.

 

Eintrittskarten für Begleitpersonen

Die Sängerinnen und Sänger, die am Hessischen Chorfestival auf der Landesgartenschau Fulda teilnehmen, erhalten am Auftrittstag freien Eintritt zum Gelände der Landesgartenschau. Aber auch Begleitpersonen der Chöre können am Auftrittstag das Gartenschaugelände zu günstigen Konditionen besuchen.

Wenn die Chöre ihre Begleitpersonen bei der Anmeldung für die Teilnahme am Chorfestival mit anmelden, erhalten diese Tageskarten für die Landesgartenschau Fulda zum ermäßigten Preis von 15,50 €.

Eine Änderung der Teilnehmerzahl (aktive und passive Teilnehmer ist nur bis zum Anmeldeschluss (28.02.2023) möglich.