GEMA
GEMA-Neuerungen ab 1. Juli 2025
Ab 1. Juli 2025 können GEMA-pflichtige Veranstaltungen nur noch über das GEMA-Portal gemeldet werden.
Als HSB-Mitglied melden Sie Ihre Veranstaltung bitte spätestens 14 Tage nach dem Auftritt.
Sie wurden im Juni 2024 bereits über diese Änderung informiert. Die Zugangsdaten für das GEMA-Portal sollten Sie mittlerweile per Brief (ein Brief mit Zugangsdaten und einer mit Code) direkt von der GEMA erhalten haben.
Grundsätzliche Regelungen
Die Mitglieder des Hessischen Sängerbundes sollen alle Veranstaltungen, auf denen Musik aufgeführt wird, über das Onlineportal der GEMA melden. Dies betrifft auch die bisher sogenannten geselligen Veranstaltungen.
Um von den Vergünstigungen über den Pauschalvertrag des HSB und DCV zu profitieren, muss die Meldung muss über das GEMA-Portal mit dem auf den HSB geschlüsselten Zugang übermittelt werden. Die Zugangsdaten dafür sollten Sie als Mitglied des Hessischen Sängerbundes im Juni 2025 direkt von der GEMA erhalten haben. Sollten Sie keinen Zugang zum Portal haben, melden Sie sich bitte bei Frau Grüten in der Geschäftsstelle.
Die GEMA-Gebühren für die nicht-chormusikalischen (geselligen) Veranstaltungen tragen weiterhin die Vereine. Diese erhalten wie bisher eine Rechnung direkt von der GEMA. Der Hessische Sängerbund übernimmt weiterhin 40% der Gebühren für die chormusikalischen Aufführungen gemäß dem Beschluss der Bundeshauptversammlung vom 23. April 2022.
Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:
- Verwenden Sie für die Meldung ausschließlich das GEMA-Portal mit den Ihnen zugeteilten Zugangsdaten.
- Ihre Meldung muss spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung erfolgen.
GEMA - Nachlass für Musik auf Internetseiten
Chöre, die auf ihrer Website Musik oder Musikvideos anbieten, die auf dem eigenen Webserver abgelegt sind, müssen diese Musiknutzung bei der GEMA anmelden und Lizenzgebühren zahlen. Bislang ist diese Meldung nicht über den Hessischen Sängerbund möglich. Die Chöre und Vereine haben aber dennoch ein Recht auf einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20% auf den Tarif VR-OD 10.
GEMA-Kosten für CD- und DVD- Produktionen
In dem Bereich der CD- und DVD-Produktionen gibt es leider – trotz der Bemühungen der GEMA-Kommission des DCV in den Gesprächen mit der GEMA – keine Neuigkeiten.
Nach wie vor ist bei einer CD- oder DVD Produktion kein Gesamtvertragsnachlass oder Kulturnachlass vorgesehen.
Die Anmeldung kann auf der GEMA-Website unter https://online.gema.de/tontraeger/fo/start.faces vorgenommen werden.
GEMA-Kosten bei Erstellung eines Videos
Sollte Ihr Verein planen, ein Video zu erstellen, welches auf einer Internetseite veröffentlicht werden soll, gilt es zwingend Folgendes zu beachten:
Bei der Gema werden nur die Aufführungsrechte lizenziert nicht die Herstellungsrechte (sprich die Herstellung des Videos). Diese müssen separat erworben werden!