GEMA
GEMA-Neuerungen ab 1. Januar 2025
Ab 1. Januar 2025 können GEMA-pflichtige Veranstaltungen nur noch über das GEMA-Portal gemeldet werden.
Als HSB-Mitglied melden Sie Ihre Veranstaltung bitte spätestens 14 Tage nach dem Auftritt.
Sie wurden im Juni 2024 bereits über diese Änderung informiert. Die Zugangsdaten für das GEMA-Portal erhalten Sie - laut GEMA - Anfang Januar per Brief direkt von der GEMA. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Nutzung des Portals ist derzeit in Arbeit und wird Ihnen ebenfalls zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
Die Rechnungen für chormusikalische Veranstaltungen erhalten Sie weiterhin von uns. Für gesellige Veranstaltungen erfolgt die Rechnungsstellung direkt von der GEMA an Sie!
Übernahme von Veranstaltungen seitens der Hessischen Landesregierung:
Ab 01.01.2025: GEMA Meldung nur noch über das GEMA-Portal
Wie schon mehrfach angekündigt, wird die Meldung von Konzerten bei der GEMA ab dem 1. Januar 2025 nur noch über das GEMA-Portal möglich sein.
Details dazu erhalten Sie bis Ende des Jahres direkt von der GEMA.
Rückfragen und die Rechnungsstellung laufen natürlich weiterhin über unsere Geschäftsstelle. Hier steht Ihnen wie immer Frau Grüten telefonisch oder per E-Mail (grueten@hessischer-saengerbund.de) mit Rat und Tat zur Seite.
Alle Konzerte, die vor dem 31. Dezember 2024 stattfinden, können noch klassisch über unser GEMA-Formular gemeldet werden.
Grundsätzliche Regelungen
Die Mitglieder des Hessischen Sängerbundes sollen alle Veranstaltungen, auf denen Musik aufgeführt wird, über den Hessischen Sängerbund melden. Dies betrifft auch die bisher sogenannten geselligen Veranstaltungen.
Die Meldung kann direkt in OVERSO eingetragen oder über das unten stehende Formular an den Hessischen Sängerbund übermittelt werden.
Alle Veranstaltungen müssen spätestens 14 Tage nach dem Veranstaltungsdatum an die Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes gemeldet werden.
Die GEMA-Gebühren für die nicht-chormusikalischen (geselligen) Veranstaltungen tragen weiterhin die Vereine. Diese erhalten wie bisher eine Rechnung direkt von der GEMA. Der Hessische Sängerbund übernimmt weiterhin nur die Gebühren für die chormusikalischen Aufführungen gemäß dem Beschluss der Bundeshauptversammlung vom 23. April 2022.
Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:
- Verwenden Sie für die Meldung ausschließlich das GEMA-Formular ab März 2020.
- Bitte geben Sie auf den Meldeformularen ausschließlich die DCV-/HSB-Mitgliedsnummer an. Das Feld für die GEMA-Kundennummer lassen Sie bitte frei.
- Reichen sie das vollständig ausgefüllte Formular bei der Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes ein (nicht bei der GEMA).
- Anstatt die gesungenen Werke in das Formular einzutragen, können Sie auch eine gesonderte Titelliste (z.B. eine Programmheft) in zweifacher Ausfertigung einreichen.
- Ihre Meldung muss spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung in der Geschäftsstelle vorliegen.
Falsche, unvollständig ausgefüllte oder zu spät eingereichte Meldungen können zukünftig nicht mehr bearbeitet werden.
GEMA - Nachlass für Musik auf Internetseiten
Chöre, die auf ihrer Website Musik oder Musikvideos anbieten, die auf dem eigenen Webserver abgelegt sind, müssen diese Musiknutzung bei der GEMA anmelden und Lizenzgebühren zahlen. Bislang ist diese Meldung nicht über den Hessischen Sängerbund möglich. Die Chöre und Vereine haben aber dennoch ein Recht auf einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20% auf den Tarif VR-OD 10.
GEMA-Kosten für CD- und DVD- Produktionen
In dem Bereich der CD- und DVD-Produktionen gibt es leider – trotz der Bemühungen der GEMA-Kommission des DCV in den Gesprächen mit der GEMA – keine Neuigkeiten.
Nach wie vor ist bei einer CD- oder DVD Produktion kein Gesamtvertragsnachlass oder Kulturnachlass vorgesehen.
Die Anmeldung kann auf der GEMA-Website unter https://online.gema.de/tontraeger/fo/start.faces vorgenommen werden.
GEMA-Kosten bei Erstellung eines Videos
Sollte Ihr Verein planen, ein Video zu erstellen, welches auf einer Internetseite veröffentlicht werden soll, gilt es zwingend Folgendes zu beachten:
Bei der Gema werden nur die Aufführungsrechte lizenziert nicht die Herstellungsrechte (sprich die Herstellung des Videos). Diese müssen separat erworben werden!