Jede natürliche und juristische Person (Einzelpersonen und Firmen) kann Fördermitglied des Hessischen Sängerbundes werden. Die Fördermitglieder unterstützen den Hessischen Sängerbund und seine Ziele auf materielle oder ideelle Weise. Auf Wunsch erhalten die Fördermitglieder den Hessischen Chorspiegel. Fördermitglieder haben ein Teilnahmerecht an der Bundeshauptversammlung und der Bundesbeiratssitzung, jedoch kein Rede- und Stimmrecht.

 

Der Antrag auf Aufnahme als Fördermitglied ist schriftlich und formlos an die Geschäftsstelle zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.