Ab dem 1. Januar 2025 gilt für die Mitglieder des Hessischen Sängerbundes der Rundumschutzschutz der ARAG Versicherung inklusive Unfallversicherung.

Jeder Mitgliedsverein bzw. Mitgliedschor des Hessischen Sängerbundes ist somit automatisch rechtsschutz-, unfall- und haftpflichtversichert. Versichert sind alle aktiven Mitglieder, alle Chor- und Übungsleiter, offiziell beauftragte Helfer (auch wenn sie kein Vereinsmitglied sind) sowie alle ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter.
Der Versicherungsschutz gilt bei allen chormusikalischen Veranstaltungen des Mitgliedsvereins oder -chores.

Sonderfall Projektchöre

Im Rahmen des Rundumschutzes besteht für Projektchöre der DCV-Mitglieder mit einer geplanten Dauer von höchstens zwei Monaten Versicherungsschutz für die teilnehmenden Nichtmitglieder im Bereich der Haftpflicht- und Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz gilt im gleichen Umfang für aktive Mitglieder wie auch Teilnehmer des Projektchores. 


Hier finden Sie einen Kurzübersicht über die Versicherungsleistungen ab dem 1. Januar 2025.

Das Formular für die Schadensanzeige eines Haftpflichtfalles finden Sie hier.

 

Die ausgefüllte Schadensanzeige schicken Sie bitte ausschließlich an die Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes.