Der Hessische Sängerbund und der Deutsche Chorverband sprechen Ehrungen für aktive Sänger, Vorstandsmitglieder, Chorleiter und Vereine aus. Dabei können Urkunden, Ehrenbriefe und Ehrungsabzeichen vergeben werden. Die Art der Ehrung ist in der Ehrungsrichtlinie des Hessischen Sängerbundes festgelegt.
Informationen zu Ehrungen im Hessischen Sängerbund e.V., Hessischer Chorjugend e.V., im Deutschen Chorverband e.V. und Deutscher Chorjugend e.V. (HSB/HCJ/DCV/DCJ) finden Sie hier in der Ehrungsordnung.
Voraussetzung für alle Ehrungen ist, dass der antragstellende Verein seit mindestens 6 Monaten aktives Mitglied des Hessischen Sängerbundes ist.
Grundsätzlich erfolgen Ehrungen nur im tatsächlichen Jubiläumsjahr. Nachehrungen sind nur in Ausnahmefällen und bis maximal 5 Jahre nach dem eigentlichen Ehrungsdatum möglich. Vorausehrungen, egal aus welchem Grund, werden nicht vorgenommen.
Neues Formular für Mitgliederehrungen
Für die Beantragung von Ehrungen für aktive Sängerinnen und Sänger sowie passive Vereinsmitglieder gibt es ein neues Formular!
Die Änderungen sind unter anderem aufgrund der neuen Regelungen im Bereich des Datenschutzes notwendig geworden. Bitte verwenden Sie zur Beantragung von Sängerehrungen und von Ehrungen für passive Mitglieder ab sofort ausschließlich dieses Formular. Ältere Formulare können zukünftig nicht mehr bearbeitet werden.
Das neue Formular steht hier zum Download bereit.