Der Hessische Sängerbund und der Deutsche Chorverband ehren aktive Sänger, Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands und Chorleiter.
Ehrungen müssen von den Vereinen mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Ehrungstermin schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars bei der Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes beantragt werden.
Den Antrag auf Sängerehrungen finden Sie hier.
Die geehrten Personen müssen am Tag der Ehrung noch in dem Chor aktiv sein, der die Ehrung beantragt hat. Außerdem müssen sie gegebenenfalls auch die Funktion (Vorstandsmitglieder und Chorleiter) noch ausüben, für die sie geehrt werden.