Chorleiter können nach 25-, 40-, 50- und 60-jähriger Tätigkeit geehrt werden. Die Tätigkeit als Chorleiter kann bei unterschiedlichen Vereinen und Chören ausgeübt worden sein. Für ihre Tätigkeit erhalten die Chorleiter eine besondere Ehrennadel des Deutschen Chorverbandes.
Den Antrag auf Chorleiterehrung gibt es hier.
Chorleiter von Kinderchören werden bereits für 10 Jahre Chorleitung mit einer Urkunde der Deutschen Chorjugend geehrt.
Den Antrag hierfür gibt es hier.
Kreischorleiter können nach 10, 25, 40 und 50 Jahren geehrt werden. Sie erhalten dafür den Ehrenbrief des Hessischen Sängerbundes und ein Ehrungsabzeichen.
Für den Ehrungsantrag für die Kreischorleiter verwenden sie bitte das Formular für die Ehrung für Vorstandstätigkeit.
Das Formular finden Sie hier.
Achtung: Anders als die übrigen Ehrungsanträge müssen die Anträge auf Chorleiterehrung zuerst an den zuständigen Sängerkreis geschickt werden. Dieser muss den Antrag befürworten und an den Hessischen Sängerbund weiterleiten.