Mitglieder von Vereinsvorständen sowie die Vorsitzenden von Sängerkreisen und Kreischorleiter können nach 10, 25, 40 und 50 Jahren Tätigkeit vom Hessischen Sängerbund geehrt werden.


Geehrt werden:

  • Kreisvorsitzende und Kreischorleiter
    Sie erhalten für 10-jährige Tätigkeit die Ehrengabe des HSB sowie eine Urkunde. Für 25-, 40- und 50-jährige Tätigkeit erhalten sie den Ehrenbrief des HSB. Für 25 und 50 Jahre erhalten sie zusätzlich ein Ehrungsabzeichen.

  • Stellvertretende Kreisvorsitzende, Schriftführer, Kassierer, Jugend- und Frauenreferenten/-referentinnen in Sängerkreisen
    Sie erhalten für 10-jährige Tätigkeit eine Urkunde. Für 25-, 40- und 50-jährige Tätigkeit erhalten sie den Ehrenbrief des HSB. Für 25 und 50 Jahre erhalten sie zusätzlich ein Ehrungsabzeichen.

  • Vereinsvorsitzende
    Sie erhalten für 10-jährige Tätigkeit die Ehrengabe des HSB sowie eine Urkunde. Für 25-, 40- und 50-jährige Tätigkeit erhalten sie den Ehrenbrief des HSB. Für 25 und 50 Jahre Tätigkeit kann auf Antrag und zu Lasten des Vereins zusätzlich ein Ehrungsabzeichen verliehen werden.

  • Stellvertretende Vereinsvorsitzende, 1. Schriftführer, 1. Kassierer und Geschäftsführer in Vereinen
    Sie erhalten eine Urkunde. Für 25 und 50 Jahre Tätigkeit kann auf Antrag und zu Lasten des Vereins zusätzlich ein Ehrungsabzeichen verliehen werden.


Eine Ehrung kann auch bei entsprechender Tätigkeitsdauer in verschiedenen der genannten Positionen ausgesprochen werden. Die zu Ehrenden erhalten eine Urkunde die allgemein auf Vorstandstätigkeit ausgestellt ist.


Das Antragsformular für die Vorstandsehrung finden Sie hier.

 

Die Ehrungsunterlagen (Urkunden, Ehrenbriefe und Abzeichen) werden an den zuständigen Sängerkreis geschickt, der auch die Ehrungen vornimmt. Grundsätzlich gilt, dass alle zu Ehrenden noch aktiv im Amt sein müssen.