Sänger können für 25, 40, 50, 60, 65, 70, 75 und 80 Jahre aktives Singen geehrt werden. Dabei ist es egal, wenn die Zeit des aktiven Singens unterbrochen war oder bei unterschiedlichen Vereinen und Chören stattfand. Zeiten, in denen der Sänger nur passives Mitglied eines Vereins war, zählen nicht.
Ehrungen durch den Hessischen Sängerbund:
25 und 40 Jahre aktives Singen – Ehrungsabzeichen ohne Urkunde
65 Jahre aktives Singen – Urkunde
3 Jahre aktives Singen in Kinderchören – Ehrungsabzeichen ohne Urkunde
Ehrungen durch den Deutschen Chorverband:
50 Jahre aktives Singen - Ehrungsabzeichen und Urkunde sowie der Ehrenausweis des HSB
60 Jahre aktives Singen – Ehrungsabzeichen und Urkunde
70 Jahre aktives Singen – Ehrungsabzeichen und Urkunde
75 Jahre aktives Singen – Urkunde
80 Jahre aktives Singen – Urkunde
10 Jahre aktives Singen im Kinder- bzw. Jugendchor - Urkunde
20 Jahre aktives Singen im Kinder- bzw. Jugendchor - Urkunde
Alle Ehrungsanträge müssen vollständig ausgefüllt an die Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes und in Kopie an den zuständigen Sängerkreis geschickt werden.