Ab 1. Januar 2025 sind alle Mitglieder des HSB über den Rundumschutz der ARAG unfallversichert.
Das Formular für die Schadensanzeige der ARAG finden Sie hier. Dieses senden Sie bitte ausgefüllt an die Geschäftsstelle des HSB.
HDI – zusätzliche freiwillige Unfallversicherung
Darüberhinaus kann jeder Chor freiwillig eine zusätzliche Unfallversicherung bei der HDI Versicherung AG zu speziellen Konditionen abschließen. Der Beitrag von 0,64 € wird pro aktivem Vereins-/Chormitglied erhoben, wenngleich der Versicherungsschutz auch für passive Mitglieder gilt.
Der Versicherungsschutz gilt bei allen chormusikalischen Veranstaltungen des Mitgliedsvereins oder -chores. Versichert sind sowohl Aktive bund Passive, Jugendbetreuer, wie auch Helfer und fördernde Mitglieder. Als Unfall gelten Ereignisse, die plötzlich, von außen und unfreiwillig eintreten und die den Körper des Geschädigten betreffen.
Zur Information:
Sollte es bei der Unfallversicherung zu einem Personenschaden kommen, würden, im Falle der Beibehaltung/des zusätzlichen Abschlusses der HDI-Zusatzversicherung, beide Versicherungen Leistungen erbringen.
Das Merkblatt zur Unfallversicherung bei der HDI finden Sie hier.
Die Versicherungsbedingungen finden Sie hier.
Das Formular für die Schadensanzeige der HDI finden Sie hier. Die ausgefüllte Schadensanzeige schicken Sie bitte ausschließlich an die Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes.