Der Hessische Sängerbund hat für seine Mitglieder bei der HDI Versicherung AG eine Unfallversicherung zu speziellen Konditionen abgeschlossen. Mitglieder, die sich über den Hessischen Sängerbund gegen Unfall versichern möchten, können dies der Geschäftsstelle in formloser, schriftlicher Form mitteilen.

Der Versicherungsschutz besteht ab Eingang des Antrags bei der Geschäftsstelle. Das Jahr, in dem der Antrag auf Unfallversicherung gestellt wurde, ist beitragsfrei. Ab dem folgenden Jahr wird ein Beitrag von 0,64 € pro aktivem Vereins-/Chormitglied erhoben.

Der Versicherungsschutz gilt bei allen chormusikalischen Veranstaltungen des Mitgliedsvereins oder -chores. Versichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder. Als Unfall gelten Ereignisse, die plötzlich, von außen und unfreiwillig eintreten und die den Körper des Geschädigten betreffen.

 

Das Merkblatt zur Unfallversicherung finden Sie hier.

Die Versicherungsbedingungen finden Sie hier.

 

Das Formular für die Schadensanzeige finden Sie hier.

 

Die ausgefüllte Schadensanzeige schicken Sie bitte an die Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes.