HSB-Mitgliedsvereine können über den Hessischen Sängerbund Zuschüsse aus Landesmitteln beantragen.

Bezuschusst werden ausschließlich

  • Noten
  • Notenmappen
  • Notenschränke
  • Instrumente
  • in Einzelfällen Reparaturen von Instrumenten

 

  • Die Rechnungen müssen im laufenden Geschäftsjahr (Januar bis Dezember, Stichtag ist der 31. Dezember des Antragjahres.) eingereicht werden.
  • Das Rechnungsdatum muss ebenfalls aus dem laufenden Jahr stammen und die Rechnungen können nicht an den Verein zurückgegeben werden.
  • Der Gesamtbetrag aller eingereichten Rechnungen muss mindestens 151,00 € betragen. Es können auch mehrere Rechnungen (gesammelt oder einzeln) an die Geschäftsstelle geschickt werden.
  • Der Zuschuss beträgt 1/3 des gesamten Rechnungsbetrags (abzüglich Porto und Verpackung).
  • Pro Verein können maximal insgesamt 500,00 € im Jahr an Zuschüssen vergeben werden.

 

Sängerkreise/Kreischorverbände können für Fortbildungsveranstaltungen maximal 250,00 € an Zuschüssen erhalten.

Mit einzureichen sind:

  • Unterschriebene Teilnehmerliste(n)
  • Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben

 

Anträge können formlos schriftlich bei der Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes e.V. eingereicht werden. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. Sollte das zur Verfügung stehende Budget aufgebraucht sein, sind keine Zuschüsse im laufenden Jahr mehr möglich.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne Ruth Grüten, per Mail (grueten@hessischer-saengerbund.de) oder telefonisch (Tel.: 06171 704972).