Ab 1. Januar 2025 können GEMA-pflichtige Veranstaltungen nur noch über das GEMA-Portal gemeldet werden.
Als HSB-Mitglied melden Sie Ihre Veranstaltung bitte spätestens 14 Tage nach dem Auftritt.
Sie wurden im Juni 2024 bereits über diese Änderung informiert. Die Zugangsdaten für das GEMA-Portal erhalten Sie - laut GEMA - Anfang Januar per Brief direkt von der GEMA. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Nutzung des Portals ist derzeit in Arbeit und wird Ihnen ebenfalls zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
Die Rechnungen für chormusikalische Veranstaltungen erhalten Sie weiterhin von uns. Für gesellige Veranstaltungen erfolgt die Rechnungsstellung direkt von der GEMA an Sie!
Übernahme von Veranstaltungen seitens der Hessischen Landesregierung:
Auch das Land Hessen hat einen Vertrag (Pakt) mit der GEMA geschlossen. Das Land stellt für 2025 Gelder in Höhe von 400.000 € für maximal 4 Veranstaltungen (Musikern (Live) oder Tonträgern (USB, CD oder ähnlichem) im Jahr zur Verfügung. Hierbei ist zu beachten, dass nur die Kosten für Veranstaltungen übernommen werden, wenn
- vorab eine Registrierung über das GEMA-Portal erfolgt ist
- die Veranstaltung 14 Tage vorher im GEMA-Portal angemeldet wurde
- die Organisation ihren Sitz in Hessen hat
- die ehrenamtliche oder vorwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen
- kein Eintrittsgeld erhoben wird
- die Räumlichkeit der Veranstaltung 500 m2 nicht übersteigt
- die 400.000 € noch nicht ausgeschöpft sind
Die GEMA prüft, ob Ihre Veranstaltung dem Pakt zugeordnet werden kann oder nicht!
Beispiel 1a:
Ihr Verein ist gemeinnützig und Ihr Vorstand ist ehrenamtlich für den Verein tätig. Sie veranstalten im 01. März 2025 ein Konzert, nehmen keinen Eintritt und der Saal des Bürgerhauses (Veranstaltungsort) hat eine Fläche von 420 m2.
Diese Veranstaltung muss bis spätestens 15. Februar 2025 im GEMA-Portal angemeldet werden. Nach Prüfung durch die GEMA würde diese Veranstaltung in den „Pakt“ des Landes Hessen fallen und die Kosten könnten vom Land übernommen werden – vorausgesetzt die Mittel sind noch nicht ausgeschöpft.
Beispiel 1b:
Verspätete Anmeldung: Keine Übernahme seitens des Land Hessens. -> Abrechnung über HSB.
Beispiel 2:
Sie veranstalten ein Konzert, nehmen 15,00 € Eintritt -> keine Abwicklung über das Land Hessen! Ihre Veranstaltung wird dem HSB zugeordnet. Sie erhalten eine Rechnung vom HSB, der 40% des Gesamtbetrages übernimmt.
Beispiel 3:
Ihr Konzert ist im Bürgerhaus XY geplant, welches eine Fläche von 1.210 m2 hat und Sie nehmen keinen Eintritt -> keine Übernahme des Landes Hessen! Die Rechnungsstellung erfolgt über den HSB (s. Beispiel 2).
Beispiel 4:
Sie singen beim Adventsnachmittag mit Kaffee und Kuchen in Ihrem Vereinsheim, haben diese Veranstaltung allerdings nicht vorab im GEMA-Portal angemeldet -> keine Übernahme des Landes Hessen. Rechnungsstellung durch die GEMA an Ihren Verein, da gesellige Veranstaltung (Kaffee und Kuchen, nicht nur Konzert!).